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In Deutschland haben Menschen die „im falschen Körper“ geboren wurden beste
Chancen, bereits nach wenigen Jahren ein ganz normales Leben in ihrem „wirklichen“
Geschlecht, mit „richtigem Namen“ und „richtigem Körper“, führen zu können:
Medizinische Möglichkeiten der Behandlung transsexueller Menschen bestehen in
gegengeschlechtlicher Hormontherapie und in geschlechtsangleichenden
Operationen.
Da Transsexualität offiziell als Krankheit anerkannt ist, werden fast sämtliche
Behandlungskosten von den Krankenkassen übernommen.
Juristische Möglichkeiten sind die Änderung des Vornamens nach
medizinisch-psychologischer Begutachtung und die Änderung des Personenstandes
(=der Geschlechtszugehörigkeit) nach den geschlechtsangleichenden Operationen.
Beide Änderungen erfolgen rückwirkend auf die Geburt!
Die Kosten für das juristische Verfahren müssen Betroffene meist selbst bezahlen.
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